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Anwartschaft

Für den öffentlichen Dienst
Die Anwartschaftsversicherung zur freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge

ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für Teilbereiche des öffentlichen Dienstes. Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. unentgeltlich truppenärztliche Versorgung haben z.B.:

  • Polizei- und BGS-Beamte in der Ausbildung
    (ausgenommen Polizeibeamte in Ausbildung der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland)
     
  • Feuerwehrbeamte
     
  • Zeit- und Berufsoldaten der Bundeswehr

Die Angehörigen haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe, sofern sie kraft Gesetzes keinen anderen Versicherungsschutz haben
 

Wie gestaltet sich der Versicherungsbedarf nach Wegfall der freien Heilfürsorge?

Bei Wegfall der freien Heilfürsorge, z.B. mit Übernahme in den Einzeldienst oder nach der aktiven Dienstzeit als Versorgungsempfänger, besteht Anspruch auf Beihilfe. Nach den Beihilfevorchriften des Bundes erhält der Versorgungsempfänger 70 % seiner entstandenen Kosten von der Beihilfe vergütet. Für Polizei- und Feuerwehrbeamte gelten die Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

Zur Absicherung der von der Beihilfe nicht getragenen Kosten einer Krankenbehandlung benötigt der Beihilfeberechtigte dann eine private Krankenversicherung.

Wegen seines fortgeschrittenen Alters ist der Abschluss einer Krankheitskosten- versicherung, im besonderen Maße für den Versorgungsempfänger, in vielen Fällen überhaupt nicht mehr oder aber nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlages, möglich.
Um hier vorzubeugen benötigt er während seiner aktiven Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung.
Der Dienstherr weist regelmäßig seine Bediensteten auf die Notwendigkeit seiner Anwartschaftsversicherung (AWV) hin. Die Vorteile einer AWV lassen sich in zwei Punkten zusammenfassen:

  • Es gibt keine Wartezeiten bei Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in der Krankheitskostenversicherung
     
  • Während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und Folgen sind mitversichert

Jetzt für später vorsorgen

Mit der richtigen Anwartschaftsversicherung:

A Kleine Anwartschaftsversicherung (keine erneute Gesundheitsprüfung)
B Kleine Anwartschaftsversicherung (Sonderregelung für Beamte in der
   Ausbildung mit Anspruch auf freie Heilfürsorge)

Beiträge (Männer und Frauen)

A 5% vom Beitrag des in Anwartschaft stehenden Tarifes, der Tarifgruppe bzw.
   des Tarifes KHT
B 1% vom Beitrag des in Anwartschaft stehenden Tarifes, der Tarifgruppe bzw.
   des Tarifes KHT

Wählen Sie Ihren Tarif (den Standard-Tarif oder VISION B)

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