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Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV-Winterthur bietet bei Berufsunfähigkeit optimalen Schutz

  • Sie erhalten bei Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Rente, wenn Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall zu mindestens 50 % außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben, und Sie auch keine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Dieser Zustand muss voraussichtlich 6 Monate ununter- brochen andauern oder seit 6 Monaten ununterbrochen bestehen.
     
  • Vier Berufsklassen garantieren risikogerechte Beiträge.
     
  • Ausgezeichnete Versicherungsbedingungen
     
  • Bei Nichtbeamten verzichten wir immer auf die “abstrakte Verweisbarkeit
     
  • Für Beamte gibt es stattdessen eine “bedarfsgerechte Dienstunfähigkeitsklausel
    (z.B. spezielle DU-Klauseln für Polizeidienstunfähigkeit / Soldatendienstunfähigkeit)

Flexibel einsetzbar nach Bedarf - attraktive Leistungserweiterungen:

Garantierte Dynamik der Rente im Leistungsfall

  • heißt: eine Berufunfähigkeitsrente mit garantierter Dynamik
  • Dynamiksätze: 1 - 3 %
  • Im Leistungsfall zahlt die DBV-Winterthur die Beiträge der Dynamik

Garantierte Beitragsdynamik der Hauptversicherung im Leisungsfall

  • Wird die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, zahlt die DBV-Winterthur bei Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Dynamik der Hauptversicherung und eingeschlossener Zusatzversicherungen (außer die der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
  • Die Vorsorge entwickelt sich “automatisch” wie geplant
  • Dynamiksätze: 5 - 10 %

Individuelle Beitragsreduktion

  • Durch frei wählbare Karenzzeiten (6, 12, 18, 24 oder 36 Monate)
  • ca. 1 % Beitragsreduktion pro Monat Karenzzeit

Übergangshilfe bei Berufsunfähigkeitseintritt

  • Macht den persönlichen Schutz perfekt: Übergangshilfe in Höhe einer Jahresrente - höchstens jedoch 10.000,- Euro (Voraussetzung ist eine voraussichtliche dreijährige Berufsunfähigkeit

Wiedereingliederungshilfe bei Reaktivierung

  • Ideal zur zusätzlichen Absicherung: Wiedereingliederungshilfe in Höhe einer Jahresrente