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* Die angegebenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Sie gelten, wenn die derzeit festgesetzten Überschussanteile während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Gutschriften aus der Überschussbeteiligung sind in den letzten Jahren vor Rentenbeginn deutlich höher als zu Beginn der Vertragslaufzeit
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