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Kranken-Tagegeld-Versicherung

Das Krankentagegeld als Ersatz des Einommens bei längerer Krankheit ist niedriger als das gewohnte Einkommen.

  • Bei Pflichtversicherten Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen

    Beträgt das Krankengeld höchstens 90 % vom Nettoeinkommen, abzüglich 14,25 % für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
     
  • Für freiwillige Mitglieder

    Beträgt das Krankengeld maximal 70 % des Bruttoeinkommens bis zur Bemessungsgrenze. Bei Arbeitnehmern noch abzüglich 14,25 %

Das Minus macht z.B. bei einem Nettoeinkommen von 1533,88 Euro monatlich bis zu 347,68 Euro aus. Bei höherem Einkommen kann die Differenz auf einige tausend Euro ansteigen.

Schließen Sie die Einkommenslücke mit Krankentagegeld !!!

Denn die Lebenshaltungskosten und finanzielle Verpflichtungen werden während der Krankheit nicht geringer.

Sie erhalten das vereinbarte Krankengeld für jeden Tag einer Arbeitsunfähigkeit einschließlich Samstagen und Sonntagen. Sobald die Gehaltsfortzahlung wegfällt, leisten wir je nach gewähltem Tarif nach Ablauf der 6., 13., 26. oder 52. Kalenderwoche.

Mit unserer Krankentagegeld-Versicherung könne Sie das verminderte Krankengeld so ergänzen, dass es die gewohnte Höhe des Nettoeinkommens erreicht.

Monatsbeiträge in Euro; Beitrag je Stufe von 2,56 Euro

Eintrittsalter

Männer

Frauen

Eintrittsalter

Männer

Frauen

16-20

0,47

0,56

36

0,79

0,99

21

0,47

0,56

37

0,83

1,02

22

0,48

0,58

38

0,87

1,06

23

0,50

0,60

39

0,91

1,11

24

0,51

0,62

40

0,95

1,16

25

0,53

0,65

41

1,00

1,21

26

0,54

0,67

42

1,05

1,26

27

0,56

0,71

43

1,10

1,31

28

0,58

0,73

44

1,16

1,37

29

0,60

0,76

45

1,22

1,43

30

0,62

0,78

46

1,28

1,49

31

0,64

0,81

47

1,35

1,54

32

0,66

0,85

48

1,42

1,61

33

0,70

0,88

49

1,49

1,67

34

0,73

0,91

50

1,56

1,73

35

0,76

0,95

 

 

 

Eintrittsalter: Differenz zwischen Versicherungsjahr und dem Geburtsjahr

Zuschlag für Gefahrenklasse (je Stufe):

Gefahrenklasse 1: 0,00 Euro
Gefahrenklasse 2: 0,50 Euro
Gefahrenklasse 3: 1,00 Euro

Gefahrenklasseneinteilung:
Die Berufszuschläge ergeben sich aufgrund folgender Gefahrenklasseneinteilung

Gefahrenklasse 1:
Personen mit kaufmännischer, unterrichtender oder verwaltender Berufstätigkeit im Innendienst sowie Personen mit rein aufsichtsführender oder leitender Berufstätigkeit.

Gefahrenklasse 2:
Personen mit Aussendiensttätigkeit oder mit körperliche oder handwerklicher Berufstätigkeit, sofern nicht Gefahrenklasse 3 in Frage kommt.

Gefahrenklasse 3:
Personen mit besonders gefahrerhöhender Berufstätigkeit (z.B. arbeitend oder mitarbeitend auf Dächern, Gerüsten, Krähnen, in Metzgereien), ferner Berufskraft- oder Taxifahrer, Fahrlehrer sowie Personen die ein Restaurant- oder Beherbergungsgewerbe ausüben.
 

Übt eine Person eine zu mehreren Gefahrenklassen gehörende Berufstätigkeit aus, ist für die Einstufung die Berufstätigkeit maßgebend, die überwiegend - also mehr als 50 % - ausgeübt wird. In besonderen Fällen und nicht für nicht aufgeführte Berufstätigkeiten wird der Berufszuschlag vom Vorstand des Versicherers festgelegt.

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