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LV nach Vermögensbildungsgesetz

Kapitalbildende Lebensversicherung nach dem Vermögensbildungsgesetz (480,- € - Gesetz)

Keine Frage: Diese Form der Lebensversicherung ist eine sehr attraktive Geldanlage

  • Keine Gesundheitsprüfung notwendig
     
  • Bereits nach 12 Jahren steht die Versicherungs-
    summe mit Überschüssen steuerfrei zur Verfügung
     
  • Der Arbeitgeber beteiligt sich voll oder teilweise an den Beiträgen
     
  • Leistung bei Tod oder Erleben (nach 3 Jahren 100%iger Versicherungsschutz)

Beispielrechnung:

Produkt ML9V

Frau

Mann

Geburtsdatum

01.06.1978

01.06.1978

Beginn / Dauer: 35 Jahre

01.06.2003

01.06.2003

Versicherungssumme

23.860 €

22.718 €

monatlicher Beitrag

40 €

40 €

Ablaufleistung*

38..735 €

37.691 €

* Die angegebenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Sie gelten, wenn die derzeit festgesetzten Überschussanteile während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben.

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