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Rechtschutz

Wenn Sie vor Gericht gehen, nehmen Sie uns mit

Weil auch der friedliebenste Mensch an streitlustige Mitmenschen geraten kann.
Niemand ist vor Auseinandersetzungen sicher.

Unsere Gesetze, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen werden immer zahlreicher, komplizierter und unüberschaubarer. Sie machen es uns fast unmöglich, unsere Rechtsinteressen ohne juristischen Beistand zu wahren.

Dann ist es gut, wenn Sie auf neutrale Bewertung und tatkräftige Hilfe von kompetenter Seite zählen können.

Ob nun ein Anwalt eingeschaltet oder ein Prozess angestrebt wird, Geld kosten juristische Auseinandersetzungen allemal. Die Kosten gehen leicht in den Tausende.

Die DBV-Winterthur sorgt dafür, dass Sie auf Ihr gutes Recht nicht verzichten müssen.

Können Sie sich vorstellen, ......

... Ihr Kind wird beim Überqueren der Straße angefahren und verletzt?
Um Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen, benötigen Sie einen Anwalt

... es gibt Ärger mit Ihrem Vermieter?
Es kann zum Streit wegen einer ungerechtfertigten Mieterhöhung und einer unklaren Abrechnung der Nebenkosten kommen. Oder der Mieter kündigt Ihnen wegen Eigenbedarf.

... es gibt Ärger mit dem Finanzamt?
Das Finanzamt erkennt Ihre Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht an - Ihr Einspruch wird abgelehnt. Jetzt benötigen Sie einen Anwalt.

... Ihnen wird ein Gebrauchtwagen mit Mängeln verkauft?
Der Verkäufer manipuliert den Km-Stand. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, benötigen Sie einen Anwalt und einen Sachverständigen

Sollten Sie auch nur einmal mit “Ja” beantwortet haben, dann sollten Sie eine Rechtschutzversicherung beantragen.

Bei einem Rechtsstreit übernimmt die DBV-Winterthur die Kosten für:

  • einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
  • einen Korrespondentanwalt bei inländischen Zivilprozessen und bei Auslandsfällen, wenn Ihr Wohnsitz weiter als 100 km vom Gericht entfernt liegt
  • Gerichtsverfahren, einschließlich Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht hinzugezogen werden
  • Schieds- und Schlichtungsverfahren (entsprechend dem Gericht bis zur ersten Instanz)
  • erforderliche technische Gutachten, z.B. in Verkehrs- und Bußgeldsachen sowie Streitigkeiten aus KFZ - Kauf- und Reperaturverträgen u.v.m.