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Riester-Rente

Es besteht keine Eile zum Abschluss, aber hoher Bedarf an qualifizierter Information!

Warum?

  • Die Riesterrente ist ein völlig neues Produkt im deutschen Versicherungsmarkt
  • Die Riesterrente ist mit umfangreichen gesetzlichen - insbesondere steuerrechtlichen - Bestimmungen hinterlegt.
  • Die Riesterrente kann als betriebliche Altersversorgung verwendet werden, aber in diesem Bereich gibt es bessere Versorgungswege

Wissen Sie...

  • ob Sie förderberechtigt oder nur zulagenberechtigt sind?
  • dass Sie auch als Beamter, Angestellter im ö.D. oder Selbstständiger unter gewissen Voraussetzungen die Riesterrente für sich nutzen können?
  • wer in der Familie welche Zulagen erhält?
  • über erhebliche steuerschädliche Vertraggestaltungen bescheid?
  • über die tatsächlichen Sonderausgabenabzug im Abzug im Rahmen der Steuererklärung bescheid?

Wenn Sie nur eine der genannten Fragen mit “nein” beantworten, sollten Sie sich von mir qualifiziert und für Sie unverbindlich beraten lassen.

Holen Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht

Die Rentenreform machts möglich:
Für Ihre Privatvorsorge gibt’s ab 2002 Geld vom Staat.
Und zwar ordentlich:
Alle Arbeitnehmer, die für ihre Rente privat vorsorgen, bekommen ab 2002 eine Zulage von bis zu 38 Euro. Diese Förderung steigt bis 2008 auf maximal 152 Euro, für Ehepartner verdoppeln sich die Zulagen. Zusätzlich wird pro Kind in der Endstufe 2008 eine jährliche Zulage von 184 Euro bezahlt. Hinzu können Steuervorteile kommen.